Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

IFS ist ein mobiler Prüfdienst für Geschäftskunden (Autohäuser, Werkstätten, Fuhrparks) und richtet sich überwiegend an gewerbliche Partner (B2B). Diese Website unterliegt deshalb nicht zwingend dem Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungs­gesetzes (BFSG). Wir bekennen uns dennoch dazu, unsere Website bestmöglich barrierefrei zu gestalten und orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter https://ifs-nrw.com veröffentlichte Website.

2. Stand der Konformität

Die Website ist mit den WCAG 2.1 Stufe AA teilweise konform. Die Einstufung beruht auf einer eigenen Bewertung; eine externe Auditierung ist nicht erfolgt.

3. Bekannte Einschränkungen

  • Die interaktive NRW-Karte (basierend auf MapLibre GL) ist primär visuell. Alle dort dargestellten Städte sind als Textlinks unter der Karte zusätzlich verfügbar und können auch ohne die Karte vollständig genutzt werden.
  • Einige dekorative Animationen (z. B. Hover-Effekte auf Schaltflächen) werden bei aktivierter System­einstellung „reduzierte Bewegung" nicht reduziert. Wir arbeiten an einer Anpassung.
  • Einzelne Schmuck­elemente (Symbole, Markenzeichen) sind über den Alternativtext hinaus nicht textlich beschrieben — sie sind aber für das Verständnis nicht erforderlich.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am 15. Mai 2026 und beruht auf einer Selbst­bewertung durch den Diensteanbieter.

5. Feedback und Kontakt

Sie möchten uns auf eine Barriere aufmerksam machen oder eine alternative Form der Informations­vermittlung anfragen? Wir helfen weiter:

E-Mail: kontakt@ifs-nrw.com
Telefon: +49 176 2414 4121

Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben oder Inhalte alternativ bereitzustellen.

6. Schlichtungs­verfahren

Sollten unsere Antworten auf Ihre Rückmeldung Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich an die Schlichtungs­stelle nach § 16 BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen bzw. — im Anwendungsbereich des BFSG — privaten Stellen zu lösen. Das Schlichtungs­verfahren ist kostenlos.

Schlichtungsstelle nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de