TÜV SÜD Auto Partner · Autohäuser

Fester Prüftag bei Ihnen im Autohaus.

Wir nehmen Sie als wiederkehrenden Stopp in unseren Wochentourplan auf — festes Zeitfenster, immer derselbe Prüfer. Gebraucht-, Vorführ- und Eintauschfahrzeuge, die bis zum Prüftag angefallen sind, prüfen wir in einem Durchgang. Plakette und Prüfbericht bekommen Sie vor Ort. Überführen müssen Sie nichts mehr.

Keine Überführungen mehr

Jedes prüfpflichtige Fahrzeug einzeln zur Prüfstelle zu fahren kostet Sie Personal und Zeit. Wir stimmen den Prüfablauf direkt mit Hof und Aufbereitung ab.

Verkauf und Aufbereitung laufen weiter

Wir prüfen im rückwärtigen Hofbereich. Ihr Bestand bleibt komplett am Standort — Verkaufsgespräche und Aufbereitung laufen unterbrechungsfrei.

Ein Ansprechpartner für die Disposition

Wir besprechen gemeinsam, welche Fahrzeuge zuerst dran sind, wo Unterlagen fehlen und in welcher Reihenfolge wir am sinnvollsten arbeiten.

Vertrauensbasis

Worauf es bei einem mobilen Sachverständigendienst ankommt.

Die Plakette, die wir bei Ihnen vergeben, ist rechtlich identisch mit der einer stationären Prüfstelle. Maßgeblich sind Anerkennungsrecht, Ausstattung und Verfahren — nicht der Prüfort.

TÜV SÜD Anerkennungsrecht
Wir prüfen im TÜV SÜD Auto Partner mit voller Anerkennung nach § 29 StVZO. Gleiche rechtliche Grundlage wie eine stationäre Prüfstelle; bundesweit gültig bei allen Zulassungsbehörden.
Vollständige mobile Prüfausrüstung
Wir bringen mobile Bremsenprüfeinrichtung, Achslastmessung, OBD-Diagnose, Endrohrmessung und Spurmessgerät mit. An der Prüftiefe ändert sich gegenüber einer stationären Prüfstelle nichts.
Digitaler Prüfbericht
Den Prüfbericht schicken wir direkt nach der Prüfung per E-Mail oder strukturiert als PDF/CSV. Sie müssen nichts mehr im Backoffice ablegen.
Reaktionszeit innerhalb eines Werktages
Auf Anfragen melden wir uns meist innerhalb eines Werktages. Aufgenommene Standorte betreut ein fester Ansprechpartner mit festem Zeitfenster.
DSGVO-konforme Datenverarbeitung
Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO inkl. AV-Vertrag. Hosting bei Vercel (EU-US DPF und Standardvertragsklauseln), keine Tracking-Cookies, rollenbasierte Zugriffe. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bekommen Sie auf Anfrage.
Nachuntersuchung im laufenden Tourplan
Gibt es eine Mängelkarte, machen wir die Nachuntersuchung beim nächsten Tourdurchlauf mit. Sie müssen dafür nichts extra disponieren.
Wie wir starten

Vier Schritte von der Anfrage bis zur dauerhaften Aufnahme in den Tourplan.

  1. Schritt 01

    Erstkontakt

    Sie schicken uns Standort, Fahrzeugtyp und ungefähres Prüfvolumen pro Monat — per Telefon oder E-Mail.

  2. Schritt 02

    Standortbegehung

    Wir kommen unverbindlich vorbei und klären Stellplatz, Strom, Boden und den Ablauf.

  3. Schritt 03

    Aufnahme in den Tourplan

    Wir tragen Sie mit festem Wochentag, festem Zeitfenster und festem Ansprechpartner in den Plan ein.

  4. Schritt 04

    Wöchentlicher Prüftag

    Wir kommen wiederkehrend im vereinbarten Zeitfenster — auch in prüfungsfreien Wochen. Plakette und Prüfbericht bekommen Sie vor Ort.

Häufige Fragen

Was Einkauf und Geschäftsführung uns oft fragen.

Ist die HU bei uns vor Ort rechtlich gleichgestellt mit einer in der Prüfstelle?

Ja. Wir prüfen die HU nach § 29 StVZO im TÜV SÜD Auto Partner. Prüfumfang, Prüfbericht und Plakette sind identisch mit denen einer stationären Prüfstelle. Maßgeblich ist die Qualifikation der sachverständigen Person, nicht der Prüfort.

Welche Prüfungen darf ein mobiler Sachverständiger bei uns vor Ort machen?

Alle, die in einer stationären Prüfstelle möglich sind: Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO, Vollgutachten nach § 21 StVZO, Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO und Schadenwertgutachten. Wir bringen mobile Bremsenprüfeinrichtung, Achslastmessung, Endrohrmessgerät, OBD-Diagnose und alle weiteren Prüfmittel mit. Plakette kleben wir direkt am Kennzeichen, den Prüfbericht schicken wir digital.

Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren für HU, AU und SP sind über die Gebührenordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bzw. die Länderverordnungen gesetzlich festgelegt — frei kalkulieren dürfen wir nicht. Mengenrabatte sind rechtlich ausgeschlossen. Im Erstkontakt klären wir den tatsächlichen Leistungsbedarf gemeinsam.

Was passiert bei einer nicht bestandenen Prüfung?

Dann gibt es eine Mängelkarte. Nach Beseitigung der Mängel machen wir die Nachuntersuchung beim nächsten Tourdurchlauf mit — Sie müssen dafür nichts extra disponieren.