§29 StVZO
Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate Pflicht. Wir erledigen sie dort, wo Ihr Fahrzeug steht — mit integrierter Abgasuntersuchung, frischer Plakette am Kennzeichen und digital übermitteltem Prüfbericht.
Prüfumfang
Was wir vor Ort prüfen.
- Brems- und Lenkanlage
- Abgasuntersuchung (OBD + Endrohr)
- Beleuchtung und Elektrik
- Rahmen, Karosserie und Unterboden
- Reifen und Räder
- Umweltverträglichkeit
Fragen zu Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
Was passiert bei der AU?
Bei OBD-Fahrzeugen lesen wir die Motorsteuerung digital aus. Bei älteren Fahrzeugen führen wir die klassische Endrohrmessung durch. Beides ist in der HU-Gebühr enthalten, es gibt keinen Aufpreis.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug durchfällt?
Dann bekommen Sie eine Mängelkarte. Bei geringen Mängeln gibt es einen Hinweis, bei erheblichen Mängeln haben Sie einen Monat für die Nachuntersuchung. Diese führen wir ebenfalls mobil durch, meist für einen reduzierten Satz.
Welche Unterlagen brauche ich?
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ggf. den letzten Prüfbericht. Alles andere bringen wir mit.