§ 23 StVZO
Oldtimergutachten
Ab 30 Jahren Fahrzeugalter können Sie das H-Kennzeichen bekommen — mit steuerlichen und versicherungsrechtlichen Vorteilen. Voraussetzung ist ein Gutachten nach § 23 StVZO. Wir begutachten am Stellplatz oder am Sammlungsstandort.
Gebühren und Ablauf
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach Art und Umfang der Leistung.
Rechtsgrundlage
§ 23 StVZO · amtlich anerkannte sachverständige Person
Prüfumfang
Was wir bei Ihnen vor Ort prüfen.
- Erhaltungszustand (Karosserie, Lack, Innenraum)
- Originalität der Bauteile
- Technische Vorschriftsmäßigkeit
- Verkehrssicherheit
- Dokumentation für die H-Abnahme
Fragen zu Oldtimergutachten
Welche Umbauten sind erlaubt?
Zeitgenössische Umbauten sind okay, wenn sie in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung üblich waren. Moderne Modifikationen — etwa LED-Scheinwerfer oder unzeitgemäße Felgen — können das H-Kennzeichen verhindern.
Was sollten Sie vor der Begutachtung vorbereiten?
Stellen Sie das Fahrzeug gereinigt und zugänglich bereit. Vorhandene Prüfberichte, Belege zu Restaurierungen und Originaldokumente sind für die Beurteilung der Originalität wichtig.