§23 StVZO
Oldtimergutachten
Fahrzeuge über 30 Jahre können mit H-Kennzeichen zugelassen werden — mit Steuer- und Versicherungsvorteilen. Voraussetzung: ein Gutachten nach §23 StVZO. Wir kommen zu Ihrem Garagenplatz oder Ihrer Sammlung und nehmen das Fahrzeug fachgerecht auf.
Prüfumfang
Was wir vor Ort prüfen.
- Erhaltungszustand (Karosserie, Lack, Innenraum)
- Originalität der Bauteile
- Technische Vorschriftsmäßigkeit
- Verkehrssicherheit
- Dokumentation für H-Abnahme
Fragen zu Oldtimergutachten
Darf mein Auto H-typisch modifiziert sein?
Zeitgenössische Umbauten sind zulässig, sofern sie in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren. Moderne Umbauten (z. B. LED-Scheinwerfer, heutige Felgen) können das H-Kennzeichen verhindern.
Was muss ich vor dem Termin tun?
Das Fahrzeug sollte sauber und zugänglich sein. Alte Prüfberichte, Rechnungen zu Restaurationen und Originalpapiere helfen bei der Bewertung der Originalität.