§ 29 StVZO
Sicherheitsprüfung
Für Nutzfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, Omnibusse und bestimmte Anhänger ist neben der HU halbjährlich eine Sicherheitsprüfung Pflicht. Wir prüfen die sicherheitsrelevanten Baugruppen direkt bei Ihnen am Betriebshof.
Gebühren und Ablauf
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach Art und Umfang der Leistung.
Rechtsgrundlage
§ 29 StVZO · amtlich anerkannte sachverständige Person
Prüfumfang
Was wir bei Ihnen vor Ort prüfen.
- Bremsanlage (EBS, ALB)
- Lenkung
- Achsen, Federung und Aufhängung
- Rahmen und Verbindungseinrichtungen
- Elektrik und Beleuchtung
Fragen zu Sicherheitsprüfung
Wie oft ist die SP fällig?
Für die meisten Omnibusse und schweren Nutzfahrzeuge halbjährlich. Das genaue Intervall hängt von Fahrzeuggattung und Erstzulassung ab. Über unseren Tourkalender erinnern wir Sie rechtzeitig.